Fünf Studierende sitzen auf einer Bank und unterhalten sich oder arbeiten | zur StartseiteFünf sich freundlich unterhaltende Studierende laufen über einen Campus | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Semesterticket

In welchem Zeitraum ist das Semesterticket gültig?

Das Semesterticket gilt jeweils im Wintersemester vom 30. September bis einschließlich 1. April und im Sommersemester vom 31. März bis einschließlich 1. Oktober.

Das Deutschlandsemesterticket (DST) gilt derzeit für 1 Semester, bis zum Ende des Wintersemesters (31. März 2025).

 

Wie bekomme ich das DST?

Das DST wird mit den Semestergebühren bezahlt. Der Anteil daran beträgt im Wintersemester 2024/25: 176,40€.

Ab dem 26. August 2024 ist es möglich, dass DST digital über die S-Bahn-Berlin-App zu bestellen.

Hierfür sind folgende Schritte zu beachten:

1. Gehe auf diese Website.

2. Wähle zur Identifikation als Hochschule die "Evangelische Hochschule Berlin" aus und gib deine Matrikelnummer sowie dein Geburtsdatum ein.

3. Dann klicke auf "Weiter" und in den beiden sich darauffolgenden Fenstern ebenfalls.

4. Danach muss die entweder die private oder die Hochschul-Mailadresse eingegeben werden.

5. Jetzt klicke wieder auf "Weiter" und dann nochmal auf "Weiter".

6. Die Bestellung kann nun mit einem Klick auf "Bestellung abschließen" abgeschlossen werden.

7. Nun erhältst Du eine Mail, in welcher Du den Aktivierungslink bestätigen musst.

8. Lade Dir nun die S-Bahn-Berlin-App runter oder aktualisiere diese auf die neuste Version.

9. Im Seitenmenü kannst Du nun auf "Mein Abo" und hier auf "Login / Registrieren" klicken. Folgende Angaben sind dort wie in der Bestellung auf der Website angegeben, zu machen: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hochschul-Mailadresse. Ebenso muss nun ein persönliches Passwort vergeben werden. Alle anderen Felder können frei gelassen werden.

10. Nun erhältst Du erneut eine Mail, in welcher Du den Aktivierungslink bestätigen musst.

11. Jetzt kann sich unter "Mein Abo" eingeloggt werden und das Ticket wird nun angezeigt.

 

Eine bebilderte Anleitung gibt es im Download-Bereich.

Die erste Auslieferung des Tickets erfolgt spätestens zum Semesterbeginn, also dem 1. Oktober 2024. Eine Bestellung sollte bis zum 20. September 2024 erfolgen, damit eine Bereitstellung zum Semesterbeginn sichergestellt werden kann!

Damit die Fahrtberechtigung ausgeliefert werden kann, muss Dein Handy eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein. Sofern zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Fahrtberechtigung das Handy ausgeschaltet ist, erfolgt diese nachdem das Handy wieder eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist. Für die Folgemonate findet die Aktualisierung automatisch zum Monatswechsel statt.

Aktuell scheint die Bestellung nicht reibungslos zu funktionieren und es kann eine Fehlermeldung erscheinen! Dieses Problem wurde an die S-Bahn weitergeleitet und wird hoffentlich schnell gelöst werden.

 

Was muss ich bei einer Fahrausweiskontrolle vorzeigen?

Ab 1. Oktober 2024 gibt es das Ticket nur noch ausschließlich digital über die S-Bahn-Berlin-App! Die bisherige physische Chipkarte verliert ab dann seine Gültigkeit!

 

Wann kann ich vom Beitrag zum DST befreit werden?

Wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, ist eine Befreiung auf Antrag an das AStA-Referat Semesterticket möglich. Befreit werden kann bei entsprechendem Nachweis, wer

  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, welche die Nutzung des Nahverkehrs verhindert,

  • sich mindestens drei Monate lang nicht im Geltungsbereich des DST aufhält (z. B. Auslandssemester oder -praktikum),

  • an zwei Hochschulen immatrikuliert ist,

  • nachweislich mehr als Monat nach Semesteranfang immatrikuliert wird, im laufenden Semester exmatrikuliert wird, die Immatrikulation zurücknimmt oder im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt wird.

 

Wer ist nicht berechtigt, ein DST zu beziehen?

  • Gasthörer:innen sowie Zweithörer:innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,

  • Studierende, die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind ("Fernstudierende"),

  • Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen,

  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,

  • Studierende, welcher der Studierendenschaft nicht angehören

Diese Personen müssen keinen Antrag auf Befreiung stellen, sondern den in der Mail vom Immatrikulationsamt angegebenen Semesterbeitrag nach Abzug der Kosten für das DST überweisen.

 

-> Teilzeitstudierende wurden wieder mit aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2024 dazu berechtigt, ein DST zu beziehen.

 

 

Bei Fragen bitte eine Mail an senden.