Ausschüsse und Kommissionen
Berufungskommission
Die Berufungskommission hat die Aufgabe, in einem Verfahren zur Besetzung einer Stelle für eine:n Hochschullehrer:in die geeignetste Person zu ermitteln.
Ethikkommission
Die Ethikkommission begutachtet auf Antrag Forschungsvorhaben in Hinblick auf schutzwürdige Interessen der an der Forschung beteiligten Menschen. Ihre Aufgabe besteht aber nicht allein darin, diese Interessen zur Geltung zu bringen, sondern auch durch die Abwägung von Forschungsnutzen und schutzwürdigen Interessen ethisch vertretbare Lösungen zu befördern. Die Ethikkommission setzt sich für die Freiheit wissenschaftlicher Forschung ein und bringt dabei die mit der Menschenwürde verknüpften Aspekte der christlichen Trägerschaft der Hochschule ebenso zur Geltung wie die mit ihrem Status als Körperschaft öffentlichen Rechts verbundenen Werte.
Untersuchungskommission und Ombudsperson
Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmenden, Tieren, Kulturgütern sowie der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat die EHB einerseits „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ verabschiedet; diese folgen den Vorgaben und Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Anderseits sehen die Richtlinien vor, eine unabhängige Ombudsperson zu etablieren, an die sich Mitglieder und Angehörige der EHB in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Wenn die Ombudsperson einen entsprechenden Verdacht hat, wird zudem eine Untersuchungskommission etabliert, die den jeweiligen Fall prüft.
Evaluationsausschuss
Im Evaluationsausschuss, der regelmäßig in jedem Semester tagt, werden die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Evaluationsprozesses (z. B. Lehrevaluation) an der EHB beraten. Insbesondere legt der Ausschuss die Grundsätze der Evaluationsverfahren (d. h. Konzeption und Durchführung: u. a. Evaluationszyklus, Berichterstattung, Einsatz von Instrumenten) fest.
Gleichstellungsrat
Der Gleichstellungsrat ist ein Gremium, das sich aus Beauftragte:r für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen, Familienbeauftragte:r, Frauenbeauftragter, Gleichstellungsbeauftragte:r, Schwerbehindertenvertretung und einer Vertretung der Studierenden, zusammensetzt. Der Gleichstellungrat trägt Sorge dafür, dass Diskriminierungen an der EHB erkannt, bearbeitet und zukünftig vermieden werden (vgl. Organisationsordnung der EHB 2019, § 13). Informationen in diesem Kontext werden grundsätzlich vertraulich behandelt, ein respektvolles Miteinander ist selbstverständlich.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss ist zuständig für die ordnungsgemäße Planung, Vorbereitung und Durchführung aller entsprechend der Wahlordnung vorgesehenen Wahlen.
Ausschuss für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Dieser Ausschuss setzt sich mit den Belangen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung auseinander. Dies kann physische als auch studienbedingte Barrieren umfassen.
Die Prüfungsausschüsse
Jeder Studiengang bildet einen Prüfungsausschuss. Hier werden unter anderem Widersprüche gegen Prüfungsbewertungen bearbeitet oder bei der Anerkennung von Studienleistungen beraten.
Infos über derzeitige Mitglieder aller Ausschüsse und Kommissionen findest du auf der Website der EHB.