Der Akademische Senat
Der Akademische Senat ist im Rahmen der Selbstverwaltung beispielsweise zuständig für den Erlass und die Aufhebung von Rechtsvorschriften (soweit nichts anderes bestimmt ist), die Genehmigung der Lehrangebotspläne, die Koordinierung der Tätigkeiten der Selbstverwaltungsorgane und sonstigen Einrichtungen sowie für Mitwirkung bei der Bildung, Veränderung oder Aufhebung von organisatorischen Grundeinheiten.
In diesem Gremium gibt es zwei studentische Vertreter:innen. Ein studentisches Mitglied des Senats wird zusätzlich mit beratender Stimme in das Kuratorium der EHB entsandt, das andere ist im Studierendenparlament stimmberechtigt.
In diesem Gremium sitzen für die Studierendenschaft:
Lea Katrin Igel
Richard Spiering